Der Verbrauch von Textilien ist die viertgrößte Quelle negativer Umwelt- und Klimaauswirkungen nach Lebensmittelherstellung, Wohnungsbau und Mobilität in der Europäischen Union (EU). Die Kreislaufwirtschaft von Textilien innerhalb der EU wurde daher als Schwerpunktsektor durch die Europäische Kommission benannt. Ab dem 01.01.2025 gilt eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Wie genau die praktische Umsetzung der Sammlung und Sortierung aussehen soll, ist unklar.
Ziel ist es, die bisher linearen Produkt- und Entsorgungswege der Textilwirtschaft in einen geschlossenen Stoffkreislauf zu überführen. Hierfür sollen konzeptionelle und technische Möglichkeiten der Kreislaufführung im Textilsektor identifiziert und bewertet werden. Dazu können folgende Schwerpunkt aufgegriffen werden:
- Zusammenstellung der Megenströme in Deutschland und Europa
- Definition von Kriterien für die Sammlung und Sortierung für Alttextilien (inkl. potentieller Herstellervorgaben für Design und Kennzeichnung)
- Möglichkeiten zur Bereitstellung von Eingangsrohstoffen auf Basis von Alttextilfasern in anderen Industriezweigen ohne Verlust der Kreislaufführung
- Vermeidung von Alttextilexporten in Drittländer
- Aufbereitungs- und Behandlungsschritte für Reststoffströme zur Untersuchung der Kreislaufführung auf Faserebene
Es wird angestrebt, dass die Ergebnisse durch die Studierenden auf einer internationalen Fachtagung vorgestellt werden. |