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WiSe 2024/25

Infrastrukturrecht (Teil des Moduls "Einführung Infrastrukturwirtschaft (ISW)") - Einzelansicht

  • Funktionen:
Grunddaten
Veranstaltungsart Blockveranstaltung SWS 1.5
Veranstaltungsnummer 912007/02 Max. Teilnehmer/-innen
Semester SoSe 2023 Zugeordnetes Modul
Erwartete Teilnehmer/-innen
Rhythmus jedes 2. Semester
Hyperlink  
Sprache deutsch
Termine Gruppe: [unbenannt]
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Lehrperson Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine anzeigen
Do. 13:30 bis 18:30 Einzel am 04.05.2023 Marienstraße 7 B - Seminarraum 106      
Einzeltermine anzeigen
Fr. 09:15 bis 15:00 Einzel am 05.05.2023 Marienstraße 7 B - Seminarraum 106      
Einzeltermine anzeigen
Fr. 09:00 bis 13:00 Einzel am 16.06.2023    

voraus. im digitalen Seminarraum (BigBlueButton)

 
Einzeltermine anzeigen
Fr. 09:00 bis 13:00 Einzel am 30.06.2023    

voraus. im digitalen Seminarraum (BigBlueButton)

 
Gruppe [unbenannt]:
 
 


Zugeordnete Personen
Zugeordnete Personen Zuständigkeit
Beckers, Thorsten, Prof., Dr.rer.oec. verantwortlich
Bode, Birgit , Dipl.-Ing.
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Leistungspunkte
B. Sc. Management [BII] (B.Sc.), PV2020 4 - 4
Zuordnung zu Einrichtungen
Infrastrukturwirtschaft und -management
Inhalt
Beschreibung

Qualifikationsziele

Ziel des rechtlichen Teils des Moduls "Einführung in die Infrastrukturwirtschaft" ist es, juristisches Grundlagenwissen, Verständnis für die systematischen Zusammenhänge und rechtliches Problembewusstsein zu vermitteln.

Lehrinhalte

Im Veranstaltungsteil Infrastrukturrecht werden die folgenden Lehrinhalte vermittelt:

Die Veranstaltung „Infrastrukturrecht” gibt einen Überblick der wesentlichen rechtlichen Regeln, die den Rahmen für die Bereitstellung von Infrastruktur in Deutschland setzen. Es wird beleuchtet, wie Infrastrukturverantwortung zwischen Staat und Privatwirtschaft in verschiedenen Sektoren rechtlich verteilt ist bzw. sein kann, welche Arten staatlicher Verantwortung es insoweit gibt und welche Instrumente zur Wahrnehmung dieser Verantwortung bereitstehen. Das höherrangige Recht wird in seiner Schrankenfunktion für die (nationale) Infrastrukturpolitik dargestellt. Als Verständnisgrundlage werden der Stufenbau der Rechtsordnung (Landesrecht – Bundesrecht – EU-Recht – Völkerrecht) und die das deutsche Recht kennzeichnende Unterscheidung zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht beleuchtet. Es werden die Funktionen und Grundgedanken der für das Infrastrukturrecht wichtigsten Materien des EU-Primärrechts (insb. EU-Beihilfenrecht, EU-Kartellrecht, Grundfreiheiten) und des Verfassungsrechts (insb. Bundesstaatsprinzip, Grundrechte) dargestellt. Zudem wird exemplarisch auf ausgewählte Bereiche des Gesetzesrechts und praktische Fragestellungen eingegangen.

Literatur

Die Studierenden erhalten eine detallierte Literaturliste mit Angaben zu Pflicht- sowie Vertiefungs- und Ergänzungsliteratur. Die dort angegebene Literatur wird (im rechtlich möglichen Umfang) auch in elektronischer Form bereitgestellt.

Bemerkung

Voraussichtlich finden die Termine am 05.05. und 06.05.2022 in Präsenz statt.

Die weiteren Termine werden (zumindest überwiegend) im „digitalen Hörsaal” der Professur IWM stattfinden.

Im Moodle-Raum zum Modul ISW finden Sie den Link zum „digitalen Hörsaal” der Professur IWM (BigBlueButton-Videokonferenzraum).

Voraussetzungen

Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme: Institutionenökonomik (IÖK)

Leistungsnachweis

1 Klausur, 120 min / SoSe + WiSe (zusammen mit der Veranstaltung "Infrastrukturwirtschaft")


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2023 , Aktuelles Semester: WiSe 2024/25

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